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Hinweisgeber- und Meldesystem für Unternehmen
Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind in Deutschland der gesetzliche Rahmen für Hinweisgeber- und Meldesysteme.
Unser Hinweisgeber- und Meldesystem SpeakUpNow (SUN) erfüllt alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Alle Unternehmen mit mehr als 50 (Hinweisgeberschutzgesetz) bzw. mindestens 3000/1000 (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) Beschäftigten/Arbeitnehmern im Inland müssen solche Hinweisgeber- und Meldesysteme vorhalten.
Diese bieten Mitarbeitern oder Dritten einen sicheren und anonymen Weg, auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder interne Unternehmensrichtlinien hinzuweisen. Beschäftigte und Dritte werden ermutigt, auf Bedenken und Verstöße sicher aufmerksam zu machen.
So schützen Unternehmen ihre Reputation und vermeiden Haftungsrisiken und Strafen für Mitarbeiter, Führungskräfte, Geschäftsführung und Vorstand.
Unser Hinweisgeber- und Meldesystem SpeakUpNow (SUN) erfüllt alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Es ist einfach zu installieren und kosteneffektiv.
SpeakUpNow
- bietet eine sichere Plattform für die Übermittlung von Hinweisen.
- gewährleistet den Schutz der Identität für Hinweisgeber.
- ermöglicht Unternehmen, transparent und verantwortungsvoll zu handeln.
- liefert eine moderne Compliance-Kommunikation mit rechtlicher Expertise durch Einsatz einer Ombudsstelle.
Fragen an SpeakUpNow
Wer muss ein Hinweisgeber- und Meldesystem vorhalten?
Alle Unternehmen mit mehr als 50 (Hinweisgeberschutzgesetz) bzw. mindestens 3000/1000 (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) Beschäftigten/Arbeitnehmern im Inland müssen solche Hinweisgeber- und Meldesysteme vorhalten.
Worin unterscheidet sich SUN gegenüber anderen kommerziellen Alternativen?
SpeakUpNow ist ein Hinweisgeber- und Meldesystem für Unternehmen, das mittelstandstauglich ist, variabel angepasst werden kann. Und es kann mehr: Wir bieten rechtliche Beratung zusätzlich zur bloßen Hinweisaufnahme. Außerdem ist das System günstiger als die meisten kommerziellen Alternativen. Es kostet Sie lediglich eine anwaltliche Beratungsstunde pro Monat.
Werden alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt?
Unser Hinweisgeber- und Meldesystem erfüllt alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Werden alle notwendigen Dokumente gestellt?
Alle Dokumente (Vereinbarungen zur Datenverarbeitung, Umsetzungspläne, Technik, Prozessabläufe, Richtlinien und Verfahrensordnungen) werden gestellt.
Wie aufwändig ist die Einrichtung des Systems?
Unser intuitiv zu bedienendes Hinweisgeber- und Meldesystem kann bereits innerhalb eines Arbeitstages installiert und eingerichtet werden.
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Dr. Tobias Eggers
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Certified Compliance Officer
Dr. Jan Tibor Lelley
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prof. Dr. Peter Fissenewert
Rechtsanwalt